Springe zum Inhalt

Kindererziehungszeiten dürfen nicht kürzbar sein!

Forderung: Der Staat hat die Kindererziehungszeiten so zu regeln, dass die Leistungen der Kindererziehung nicht gegen andere Leistungen verrechnet werden. Deshalb die Forderung nach einer eigenständigen Erziehungs- und Betreuungsrente. Zeiten für die Erziehung, Betreuung- und Pflege müssen in einer eigenen Rente berücksichtigt werden und sind nicht durch eine parallele Berufstätigkeit zu kürzen.