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Datenverkauf durch Meldeämter

Verdrehter Datenschutz!

Die Daten des Bürgers sollen durch verschiedene Datenschutzgesetze geschützt werden und trotzdem werden durch die Meldeämter besonders vor Wahlen Daten der Bürger ohne explizite Zustimmung der Bürger in Größenordnungen an Parteien verkauft. Z.B. zur letzten Kommunalwahl verkaufte die Stadt Erfurt von ihren 214.000 Bürgern mehr als 50.000 Daten an Kandidaten von CDU und Linke. Der Bürger wird durch die Meldeämter auch nicht über Weitergabe seiner Daten in Kenntnis gesetzt.

Der Umgang mit den Daten der Bürger muss dringend neu geregelt werden. Wir brauchen kein Widerspruchsrecht der Bürger gegen die Weitergabe Ihrer Daten sondern die Pflicht der Einholung der Zustimmung des Bürgers zur Weitergabe seiner Daten durch die Meldeämter.

Doch solange jeder gegen die Weitergabe seiner Daten widersprechen muss, sollte er auch Widerspruch gegen die Weitergabe seiner Daten einlegen. Der Widerspruch an die zuständige Meldebehörde könnte so aussehen:

Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten aus dem Melderegister
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerspreche der Weitergabe meiner Daten aus dem Melderegister:

  • Datenübermittlung an Parteien und Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen gemäß §50 Abs.1 i.V.m. Abs.5 BMG
  • Datenübermittlung nach § 58 Wehrpflichtgesetz gemäß §36 Abs.2 Satz 2 BMG an das Bundesamt für Wehrverwaltung
  • Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen gemäß §50 Abs.5 BMG an Mandatsträger, Oresse oder Rundfunk
  • Datenübermittlung an Adressbuchverlage gemäß §50 Abs.5 BMG
  • an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften gemäß §42 Abs.3 BMG

und bitte, diese künftig zu unterlassen. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Widerspruchs und die Eintragung im Melderegister.

Mit freundlichen Grüßen

oder Sie verwenden den Mustervordruck des Thüringer Datenschutzbeauftragten: https://www.tlfdi.de/tlfdi/wir/infomaterial-mustervordrucke/mustervordrucke/