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Diese Frage lässt sich jetzt schon mit nein beantworten.

2019 träumte die SPD noch von einem Sozialstaat 2025. Entscheiden Sie bitte selbst, ob der Traum in Erfüllung gegangen ist.

Unter dem Link:
https://www.spd.de/aktuelles/ein-neuer-sozialstaat-fuer-eine-neue-zeit/ (Ersatzlink: https://archive.ph/m1QgP) erfahen Sie, wie schwammig man sich den künftigen Sozialstaat 2019 vorstellte. Es ging immer um Arbeit und weniger um den Menschen, um das Glück des Einzelnen, das Glück der Familien.

Im Ergebnis muss man sagen, damahls gab es viel heiße Luft und heute ist das soziale Elemenst fast vollständig verschwunden und das Glück eines Volkes nur noch Nebensache.

Schade.

Immer wieder fällt ein Feiertag für viele Mitbürger auf einen arbeitsfreien Tag. Forderung an den Gesetzgeber: Fällt ein Feiertag auf einen arbeitsfreien Tag, dann ist dem Arbeitnehmer für diesen Tag ein zusätzlicher Urlaubstag zu gewähren.

Anpassen: "Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall"

Altersabmilderung - Was ist den das?

Ganz einfach, unter Altersabmilderung versteht man die Verkürzung der Arbeitszeit älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Kürzung der Bezüge oder Gehälter. Wo liegt der Nutzen? Durch die Altersabmilderung werden ältere Beschäftigte ermuntert bis zum regulären Renteneintritt in der Berufstätigkeit zu bleiben.

In Zeiten von Corona und geschlossenen Kindergärten und Schulen, dürfen gerade Eltern nicht zusätzlich mit Betreuungsgebühren belastet werden. Der Appell ist gerichtet an die politischen Entscheidungsträger: Sorgt für die Erstattung der Gebühren für Kindergarten und Horte. Denn Leistung, die nicht in Anspruch genommen werden dürfen, dürfen auch nicht den Eltern in Rechnung gestellt werden.

Forderung: Der Staat hat die Kindererziehungszeiten so zu regeln, dass die Leistungen der Kindererziehung nicht gegen andere Leistungen verrechnet werden. Deshalb die Forderung nach einer eigenständigen Erziehungs- und Betreuungsrente. Zeiten für die Erziehung, Betreuung- und Pflege müssen in einer eigenen Rente berücksichtigt werden und sind nicht durch eine parallele Berufstätigkeit zu kürzen.

Die Wirtschaft erwartet, dass Mütter von Kleinkindern neben ihrer Erziehungstätigkeit und Betreuung ihrer Kinder zusätzlich berufstätig sind. Im Gegenzug sollten Mütter erwarten können, dass die Ansprüche aus Kindererziehungszeiten und Berufstätigkeit ungekürzt für die Rente angerechnet werden. Doch dem ist nicht so. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied am 16.10.2019 unter dem Aktenzeichen B 13 R14/18 R, dass die Kürzung der Rentenansprüche von Eltern die während der Kindererziehung berufstätig waren rechtens ist. Das besondere daran ist, dass gerade Mütter im Osten besonders von dieser Kürzung betroffen sind, da sie meist nach dem Babyjahr wieder ihre Berufstätigkeit aufnahmen.

Die aktuelle Wohngeld-Statistik in Thüringen macht wieder deutlich, was Altersarmut heißt: https://statistik.thueringen.de/presse/2019/pr_251_19.pdf
Ende 2018 bezogen 20 244 Haushalte in Thüringen (rund jeder 50.) Wohngeld. Rund 60% der Wohngeldempfänger sind Rentner und Pensionäre. Rentner machen an der Bevölkerung in Thüringen nur etwa ein Drittel aus. Ihre überproportionale Vertretung an den Wohngeldempfängern deutet auf verstärktes Auftreten von Armut bei den Rentnern und Pensionären.

Mit einer bedingungslosen Grundrente und einer gerechteren und damit stärkeren Berücksichtigung der Erziehungsleistung bei den Rentenansprüchen ließen sich weite Teile der Altersarmut beseitigen.

Was soll man dazu sagen? Für jede Wohnung müssen monatlich 17,50€ Rundfunkbeitrag für neutrale und unabhängige Information und Unterhaltung gezahlt werden. Man muss sich nicht darüber streiten, ob die politische Unabhängigkeit der öffentlich rechtlichen Sender noch gegeben ist. Doch wer bracht 22 Fernseh- und 67 Radiosender plus die vielen Plattformen?

Jeder sollte sich unbedingt mal ausrechnen, wie viel Rundfunkbeitrag man im Laufe seines Lebens abgepresst bekommt:
Geht man von rund 50 Jahren Beitragszahlung aus, dann hat man in dieser Zeit mehr als 10.000€ für Silbereisen und Co. zu zahlen, ob man will oder nicht.

Videoempfehlung zum Thema:

Am Bespiel Thüringens, hier regieren die Grünen mit, wird dies besonders deutlich.

2018 wurden für den Flugverkehr mehr als 14 Mio. € und für den Nahverkehr fast 357 Mio. € im Haushalt bereitgestellt.

Sieht erst mal gut aus, doch vergleicht man die Fahrgastzahlen und die Förderung je Flug/Fahrt, dann wird es unsozial.

In Thüringen wurden für 2018 129.000 Fluggäste und 164 Mio. Fahrgäste gezählt. (Es werden jeweils nur die Abreisenden mitgezählt.) Somit wurde 2018 in Thüringen jede Flugreise mit 108€ und jede Fahrt im Nahverkehr mit 2,20€ gefördert. Es lag also die Förderung für Flüge fast 50 Mal höher als die Förderung für Reisen im Nahverkehr.

Unsozial ist dabei, dass gerade die Reisenden, die sich Flüge leisten können, in Thüringen überproportional gefördert werden.

Ökologisch möchte ich hier mit Heine die Grünen Vielflieger ansprechen:

Ich weiß, sie tranken heimlich Wein
Und predigten öffentlich Wasser.

Quellen: TLS